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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig!
FredK, Thursday 24 January 2008 - 17:01:45 // comment: 0

Der Bundesfinanzhof hat - für mich nicht überraschend - in seinem Urteil vom 23.01.2008, Az. VI R 17/07 die seit dem 01.01.2007 gekürzte Pendlerpauschale, wonach erst ab dem 21. Kilometer die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie Werbunkskosten berücksichtigt werden können, als verfassungswidrig eingestuft.

traffic.jpgHier ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen.  Der BFH hat zur endgültigen Klärung dieser Frage das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Für alle diejenigen, die jetzt in nächster Zeit ihren Steuerbescheid 2007 vom Finanzamt bekommen, kann ich nur darauf hinweisen, darauf zu achten, dass der Bescheid entweder einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Pendlerpauschale trägt oder aber wenn der fehlt hier sofort einen Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Zusammen mit dem Einspruch sollte dann das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden.


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