Willkommen
Online
Gäste: 5, Mitglieder: 0 ...

Online Rekord: 50
(Mitglieder: 0, Gäste: 50) am 03 Apr : 19:10

Mitglieder: 59
Neuestes Mitglied: Ezihneu
Partnerseiten
Hamburg-Web Stadtführer und Internetverzeichnis für Hamburg

Ihr eigener Onlineshop. Die Shopsoftware von Bigware

Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile
FredK, Friday 30 July 2010 - 16:40:43 // comment: 0

BFH, Urt. v. 28.04.2010, III R 79/08

1. Auch wenn mehrere Steuerpflichtige die Voraussetzungen für den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfül­len, kann wegen desselben Kindes für denselben Monat nur einer der Berechtigten den Entlastungsbetrag abziehen.


2. Ist ein Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern aufgenommen, können die Eltern - unabhängig davon, an welchen Berechtigten das Kindergeld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wem der Entlas­tungsbetrag zustehen soll, es sei denn, einer der Berechtigten hat bei seiner Veranlagung oder durch Vorlage einer Lohnsteu­erkarte mit der Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber (§ 38b Satz 2 Nr. 2 EStG) den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen.

3. Treffen die Eltern keine Bestimmung über die Zuordnung des Entlastungsbetrags, steht er demjenigen zu, an den das Kinder­geld ausgezahlt wird.


Hält sich ein Kind in annähernd gleichem Umfang in den Haushalten seiner getrennt lebenden Eltern auf, kann nach Auffassung der Finanzverwaltung nur derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag abziehen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Der BFH entschied dagegen, dass die alleinerziehenden Eltern einvernehmlich bestimmen können, wer den Entlastungsbetrag geltend macht, es sei denn, ein Elternteil hat bei seiner Einkommensteuerfestsetzung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen. Nur wenn die Eltern sich nicht einigen können oder keine Bestimmung treffen, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Elternteil zu, der das Kindergeld erhält.


News Kategorien
CORE_LAN110.2184CORE_LAN120.0245CORE_LAN13CORE_LAN1529. CORE_LAN166,431CORE_LAN_KB