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Bewirtungskosten - Betriebsausgaben trotz fehlender Rechnungsangaben
FredK, Thursday 04 March 2010 - 12:37:44 // comment: 0

FG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2009 - 11 K 1093/07 E
Bewirtungsaufwendungen können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen. Der Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendung steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist.


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