<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Steuermix</title>
	<atom:link href="http://www.steuermix.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.steuermix.de</link>
	<description>Aktuelle Informationen zu Steuern</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Jan 2012 10:04:39 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2012</title>
		<link>http://www.steuermix.de/allgemein/steuerliche-neuregelungen-zum-1-januar-2012/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/allgemein/steuerliche-neuregelungen-zum-1-januar-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 10:04:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=203</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige &#196;nderungen gebracht. Die wesentlichen &#196;nderungen ab dem 1. Januar 2012 und wichtige Informationen f&#252;r B&#252;rgerinnen, B&#252;rger und Unternehmen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Verbesserung der steuerlichen Ber&#252;cksichtigung von Kinderbetreuungskosten F&#252;r Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Ber&#252;cksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="Abs15"><!--[if !mso]></p>
<style>
v\:* {behavior:url(#default#VML);}
o\:* {behavior:url(#default#VML);}
w\:* {behavior:url(#default#VML);}
.shape {behavior:url(#default#VML);}
</style>
<p><![endif]--><!--[if gte mso 9]><xml><br />
 <w:WordDocument><br />
  <w:View>Normal</w:View><br />
  <w:Zoom>0</w:Zoom><br />
  <w:PunctuationKerning/><br />
  <w:ValidateAgainstSchemas/><br />
  <w:SaveIfXMLInvalid>false</w:SaveIfXMLInvalid><br />
  <w:IgnoreMixedContent>false</w:IgnoreMixedContent><br />
  <w:AlwaysShowPlaceholderText>false</w:AlwaysShowPlaceholderText><br />
  <w:Compatibility><br />
   <w:BreakWrappedTables/><br />
   <w:SnapToGridInCell/><br />
   <w:WrapTextWithPunct/><br />
   <w:UseAsianBreakRules/><br />
   <w:DontGrowAutofit/><br />
  </w:Compatibility><br />
  <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplorer4</w:BrowserLevel><br />
 </w:WordDocument><br />
</xml><![endif]--><!--[if gte mso 9]><xml><br />
 <w:LatentStyles DefLockedState="false" LatentStyleCount="156"><br />
 </w:LatentStyles><br />
</xml><![endif]--><!--[if gte mso 10]></p>
<style>
 /* Style Definitions */
 table.MsoNormalTable
	{mso-style-name:"Normale Tabelle";
	mso-tstyle-rowband-size:0;
	mso-tstyle-colband-size:0;
	mso-style-noshow:yes;
	mso-style-parent:"";
	mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
	mso-para-margin:0cm;
	mso-para-margin-bottom:.0001pt;
	mso-pagination:widow-orphan;
	font-size:10.0pt;
	font-family:"Times New Roman";
	mso-ansi-language:#0400;
	mso-fareast-language:#0400;
	mso-bidi-language:#0400;}
</style>
<p><![endif]-->Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige &Auml;nderungen gebracht. Die wesentlichen &Auml;nderungen ab dem 1. Januar 2012 und wichtige Informationen f&uuml;r B&uuml;rgerinnen, B&uuml;rger und Unternehmen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt:</p>
<p class="Abs15"><span id="more-203"></span></p>
<h3>Verbesserung der steuerlichen Ber&uuml;cksichtigung von <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Kinderbetreuungskosten<span class="article-link-type"> </span></span></span></span></h3>
<p class="MsoNormal">F&uuml;r Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Ber&uuml;cksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die pers&ouml;nlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbst&auml;tigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese k&uuml;nftig steuerlich geltend machen k&ouml;nnen. Nur die Aufwendungen an sich m&uuml;ssen &#8211; wie bisher &#8211; belegt werden k&ouml;nnen. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erkl&auml;rungsaufwand bei der &bdquo;Anlage Kind&ldquo; zur Einkommensteuererkl&auml;rung deutlich.</p>
<p class="MsoNormal">Im Rahmen des bisherigen Abzugsh&ouml;chstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, h&ouml;chstens 4.000 <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Euro</span></span></span> pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Sonderausgaben<span class="article-link-type"> </span></span></span></span>ber&uuml;cksichtigt. M&ouml;gliche Wirkungen, die durch die Bezugnahme au&szlig;ersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgr&ouml;&szlig;en entstehen k&ouml;nnten, z.B. bei der Berechnung der Elternbeitr&auml;ge f&uuml;r die Betreuung in Kindertagesst&auml;tten, werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden.</p>
<h3>Wegfall der Eink&uuml;nfte- und Bez&uuml;gegrenze f&uuml;r vollj&auml;hrige Kinder beim <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Familienleistungsausgleich</span></span></span></h3>
<p class="Abs15">Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw. die <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Freibetr&auml;ge<span class="article-link-type"> </span></span></span></span>f&uuml;r Kinder bei vollj&auml;hrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z. B. Studium) auch davon abh&auml;ngig, dass die eigenen Eink&uuml;nfte und Bez&uuml;ge des Kindes den Betrag von 8.004 Euro nicht &uuml;bersteigen.</p>
<p class="Abs15">Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein vollj&auml;hriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabh&auml;ngig von seinen eigenen Eink&uuml;nften und Bez&uuml;gen ber&uuml;cksichtigt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings nur, wenn es keiner Erwerbst&auml;tigkeit nachgeht, die seine Zeit und Arbeitskraft &uuml;berwiegend in Anspruch nehmen. Dies erspart den Eltern zuk&uuml;nftig umfangreichen Ermittlungs- und Erkl&auml;rungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegen&uuml;ber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererkl&auml;rung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrechnung eigener Eink&uuml;nfte und Bez&uuml;ge beim Freibetrag f&uuml;r die Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, ausw&auml;rtig untergebrachten vollj&auml;hrigen Kindes ab 2012 verzichtet.</p>
<h3>&Auml;nderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale</h3>
<p class="MsoNormal">Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel m&uuml;ssen die Kosten f&uuml;r &ouml;ffentliche Verkehrsmittel nicht mehr f&uuml;r jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur, wenn diese h&ouml;her sind als die Entfernungspauschale f&uuml;r das gesamte Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich.</p>
<h3>Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraum&uuml;berlassung</h3>
<p class="Abs15">Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraum&uuml;berlassung auf 66&nbsp;Prozent wird die Ermittlung der Eink&uuml;nfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht. Betr&auml;gt die orts&uuml;bliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66&nbsp;Prozent, wird grunds&auml;tzlich ohne Total&uuml;berschussprognose die Eink&uuml;nfteerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen. Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56&nbsp;Prozent und 75&nbsp;Prozent der orts&uuml;blichen Miete vorzunehmenden Total&uuml;berschussprognose werden hierdurch vermieden.</p>
<h3>Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens</h3>
<p class="MsoNormal">Zuk&uuml;nftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertr&auml;ge nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des H&ouml;chstbetrages beim Spendenabzug ber&uuml;cksichtigt. Insoweit entf&auml;llt k&uuml;nftig die Notwendigkeit, abgeltend besteuerte Kapitalertr&auml;ge nur f&uuml;r diese Zwecke in der Einkommensteuererkl&auml;rung anzugeben.</p>
<h3>&Uuml;bertragung der Freibetr&auml;ge f&uuml;r Kinder</h3>
<p class="Abs15">Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil &uuml;bertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegen&uuml;ber nicht nachkommt. Die M&ouml;glichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils &uuml;bertragen zu lassen, wird nunmehr um die F&auml;lle erweitert, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsf&auml;higkeit nicht unterhaltspflichtig ist.</p>
<p class="Abs15">Die Erweiterung der &Uuml;bertragungsm&ouml;glichkeit des Kinderfreibetrages wirkt sich auch auf die &Uuml;bertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus. K&uuml;nftig kann sich der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und f&uuml;r dessen Unterhalt &uuml;berwiegend allein aufkommt, neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller H&ouml;he &uuml;bertragen lassen.</p>
<p class="Abs15">Neu ist auch, dass k&uuml;nftig der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die &Uuml;bertragung des Freibetrages f&uuml;r den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten tr&auml;gt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.&nbsp;</p>
<h3>Erstattungs&uuml;berh&auml;nge bei den Sonderausgaben</h3>
<p class="MsoNormal">Die steuerliche Ber&uuml;cksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitr&auml;gen oder Kirchensteuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht. Erfolgen derartige Erstattungen, ist der Erstattungsbetrag mit den im Veranlagungszeitraum get&auml;tigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Der Differenzbetrag ist dann als Sonderausgabe zu ber&uuml;cksichtigen. Sind die Erstattungen h&ouml;her als die Aufwendungen, ergibt sich ein sog. Erstattungs&uuml;berhang. Dieser wird bislang im Jahr der urspr&uuml;nglichen Zahlung dergestalt ber&uuml;cksichtigt, dass das Einkommen des Steuerpflichtigen entsprechend erh&ouml;ht wird. Hierzu muss der alte bereits bestandskr&auml;ftige Steuerbescheid ge&auml;ndert werden.</p>
<p class="MsoNormal">Die Neuregelung vermeidet dieses &bdquo;Wiederaufrollen&ldquo; der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis f&uuml;r B&uuml;rger und Finanzamt erheblich.&nbsp;</p>
<h3>&Auml;nderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens</h3>
<p class="Abs15">Das Lohnsteuerabzugsverfahren befindet sich im Umbruch. Es ist derzeit noch durch Papierdokumente gepr&auml;gt. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die f&uuml;r den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale (Lohnsteuerabzugsmerkmale) auf Papier mitzuteilen. Dies geschieht mit der immer noch geltenden Lohnsteuerkarte 2010 oder der an ihrer Stelle vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011.</p>
<p class="Abs15">Das Papierverfahren wird durch ein elektronisches Abrufverfahren abgel&ouml;st. Zuk&uuml;nftig soll der Arbeitgeber die f&uuml;r den Lohnsteuerabzug ben&ouml;tigten Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen k&ouml;nnen. Man spricht daher von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen &#8211; kurz ELStAM oder auch elektronische Lohnsteuerkarte. Voraussetzung f&uuml;r den Abruf ist, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angibt und ihm mitteilt, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverh&auml;ltnis handelt. Der Arbeitgeber muss sich authentifizieren und kann dann mit Hilfe dieser vom Arbeitnehmer erhaltenen Angaben die ben&ouml;tigten ELStAM f&uuml;r den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.</p>
<p class="Abs15">Die gesamten lohnsteuerlichen Verfahrensregelungen wurden an den dauerhaften Betrieb dieses neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale angepasst. Die gesetzlichen Voraussetzungen f&uuml;r den Lohnsteuerabzug nach dem neuen Verfahren sind damit geschaffen.</p>
<p class="Abs15">Der urspr&uuml;nglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin f&uuml;r das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verz&ouml;gert sich aber aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Schwierigkeiten. Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant.</p>
<h3 class="Abs15">Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empf&auml;nger, die als Verfolgte nach &sect; 1 Bundesentsch&auml;digungsgesetz anerkannt sind</h3>
<p class="Abs15">Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Verfolgte im Sinne des &sect; 1 des Bundesentsch&auml;digungsgesetzes (BEG) werden steuerfrei gestellt, wenn sie auf Anrechnungszeiten zum Ausgleich von Sch&auml;den in der <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Sozialversicherung</span></span></span> f&uuml;r Zeiten der Verfolgung bzw. auf Zeiten der Besch&auml;ftigung in einem Ghetto w&auml;hrend der Verfolgungszeit beruhen. Zur Kompensation von Nachteilen in der Altersversorgung werden Personen, die nationalsozialistischem Unrecht ausgesetzt waren und als Verfolgte im Sinne des &sect; 1 BEG anerkannt sind, sozialversicherungs&shy;rechtliche Anrechnungszeiten gew&auml;hrt. Bei den in Rede stehenden Renten handelt es sich nicht um Entsch&auml;digungs- oder Wiedergutmachungsleistungen, sondern um die Kompensation eines f&uuml;r die Verfolgten entstandenen Nachteils in der Alterssicherung.&nbsp;</p>
<h3 class="Abs15">Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr f&uuml;r die im Rahmen der steuerlich gef&ouml;rderten <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Altersvorsorge</span></span></span> mittelbar zulageberechtigten Personen</h3>
<p class="Abs15">Um R&uuml;ckforderungen von Zulagen bei der Riester-F&ouml;rderung wegen einer schleichenden &Auml;nderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr&nbsp;2012 die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60&nbsp;Euro vorgesehen. Die Riester-F&ouml;rderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertr&auml;gen in K&uuml;rze &uuml;ber die Neuregelung informiert.</p>
<h3 class="MsoNormal">Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages</h3>
<p class="MsoNormal">Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Ma&szlig;nahme, die bereits r&uuml;ckwirkend f&uuml;r das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen f&uuml;r den <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Haushalt</span></span></span> erst f&uuml;r 2012 wirksam. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920&nbsp;Euro auf 1&nbsp;000 Euro macht f&uuml;r eine halbe Million Arbeitnehmer zus&auml;tzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Insgesamt ist somit f&uuml;r rund 22&nbsp;Mio.&nbsp;Arbeitnehmer &#8211; das sind etwa 60&nbsp;Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer &#8211; kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Steuererkl&auml;rung</span></span></span> mehr erforderlich.&nbsp;</p>
<h3 class="Abs15">Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung</h3>
<p class="Abs15">Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung auch die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht. Durch Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung wurden die bisher sehr hohen Anforderungen an elektronisch &uuml;bermittelte Rechnungen erheblich herabgesetzt und liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der elektronisch versandten Rechnungen zuk&uuml;nftig stark ansteigt. Insgesamt wird die Wirtschaft so von B&uuml;rokratiekosten in H&ouml;he von rund 4 Mrd. Euro entlastet. Der Gesetzgeber hat insbesondere auch darauf geachtet, die elektronische Rechnungsstellung technologieneutral auszugestalten. Das bedeutet, dass kein bestimmtes technisches &Uuml;bermittlungsverfahren vorgeschrieben ist. Der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er Rechnungen &uuml;bermittelt, sofern der Empf&auml;nger dem zugestimmt hat. Eine elektronische Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden.&nbsp;</p>
<p class="Abs15">Der Vereinfachungseffekt f&uuml;r den Unternehmer besteht darin, dass er zuk&uuml;nftig auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten kann. Stattdessen kann er auf vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zur&uuml;ckgreifen, die er bereits aus betriebswirtschaftlichen Gr&uuml;nden zur &Uuml;berpr&uuml;fung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. F&uuml;r die Verwaltung ist die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung nicht mit Verwaltungsmehraufwand verbunden.</p>
<p class="Abs15">Wegen der enormen Bedeutung der &Auml;nderung f&uuml;r die Wirtschaftsbeteiligten sind die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung bereits r&uuml;ckwirkend zum 1.&nbsp;Juli 2011 in Kraft getreten.</p>
<h3 class="Abs15">Dauerhafte Fortf&uuml;hrung der erh&ouml;hten Umsatzgrenze von 500.000 Euro bei der Ist‑Versteuerung</h3>
<p class="Abs15">Die f&uuml;r die Berechnung der <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Umsatzsteuer</span></span></span> nach vereinnahmten Entgelten ma&szlig;gebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Ma&szlig;nahme war urspr&uuml;nglich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Die Umsatzgrenze von 500&nbsp;000 Euro wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Die Unternehmen erhalten hierdurch mehr Planungssicherheit.</p>
<h3 class="Abs15">Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</h3>
<p class="MsoNormal">Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Beleg- und Buchnachweispflichten f&uuml;r Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elek&shy;tronischen Ausfuhrverfahren (so genanntes Verfahren &bdquo;ATLAS-Ausfuhr&ldquo;) angepasst. Au&szlig;erdem wurden f&uuml;r die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: F&uuml;r innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Bef&ouml;rderungs- als auch in Versendungsf&auml;llen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbest&auml;tigung zu f&uuml;hren.</p>
<h3 class="MsoNormal">Beschr&auml;nkung der Geb&uuml;hrenpflicht f&uuml;r verbindliche Ausk&uuml;nfte</h3>
<p class="MsoNormal">Steuerpflichtige k&ouml;nnen sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit &uuml;ber die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen. Bei Bagatellf&auml;llen (Gegenstandswert unter 10.000 Euro) wird k&uuml;nftig auf eine Geb&uuml;hrenerhebung verzichtet. Die Geb&uuml;hrenpflicht f&uuml;r verbindliche Ausk&uuml;nfte wird damit auf wesentliche und aufw&auml;ndige F&auml;lle beschr&auml;nkt.</p>
<h3 class="MsoNormal">&Auml;nderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes</h3>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die f&uuml;r die Verschonung unternehmerischen Verm&ouml;gens wichtigen Werte der Ausgangslohnsumme, der Anzahl der Besch&auml;ftigten und der Summe der innerhalb des ma&szlig;gebenden Lohnsummenzeitraums gezahlten L&ouml;hne und Geh&auml;lter sollen gesondert festgestellt werden. Gleiches gilt f&uuml;r die Angaben zum Verwaltungsverm&ouml;gen und zum jungen Verwaltungsverm&ouml;gen. Das gesamte Verfahren wird sowohl f&uuml;r den Steuerpflichtigen als auch f&uuml;r die Finanzverwaltung &uuml;bersichtlicher und einfacher zu handhaben. Obwohl sich das Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wegen des Vermittlungsverfahrens verz&ouml;gert hat, wurde daran festgehalten, die &Auml;nderungen erstmalig auf Erwerbe anzuwenden, f&uuml;r die die <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Steuer</span></span></span> nach dem 30.&nbsp;Juni 2011 entsteht.&nbsp;</p>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Die Werterh&ouml;hung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte nat&uuml;rliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch &uuml;berproportionale Einlage einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, gilt als Schenkung. Verm&ouml;gensverschiebungen zwischen Kapitalgesellschaften f&uuml;hren zu freigebigen Zuwendungen, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind und soweit an den Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind.&nbsp;</p>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist der Besteuerung das pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten nat&uuml;rlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist.</p>
<h3 class="Abs15">&Auml;nderungen des Bewertungsgesetzes</h3>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Die Vorschriften &uuml;ber die gesonderten Feststellungen f&uuml;r Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">Grunderwerbsteuer</span></span></span> wurden aus Gr&uuml;nden der Praktikabilit&auml;t und unter Ber&uuml;cksichtigung der Rechtsprechung weiter pr&auml;zisiert, insbesondere wurde klar gestellt, dass Beteiligter am Feststellungsverfahren auch der Steuerschuldner der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem ErbStG bzw. der Grunderwerbsteuer nach dem GrEStG ist. Obwohl sich das Inkrafttreten der &Auml;nderungen verz&ouml;gert hat, wurde an der im Gesetzentwurf vorgesehen erstmaligen Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 30.&nbsp;Juni 2011 festgehalten.</p>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Um die Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundst&uuml;cke im Sachwertverfahren zu gew&auml;hrleisten, werden die Regelherstellungskosten an Hand der vom Statistischen Bundesamt ver&ouml;ffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst.</p>
<h3 class="Abs15">EU-Beitreibungsgesetz</h3>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Das EU-Beitreibungsgesetz setzt die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht um und l&ouml;st das &uuml;berholte EG-Beitreibungsgesetz ab.</p>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Mit dieser Richtlinie wird EU-weit der <span class="glossary-link"><span class="article-link"><span class="article-link">OECD</span></span></span>-Standard f&uuml;r Transparenz und effektivem Informationsaustausch f&uuml;r Besteuerungszwecke umgesetzt. Hierdurch wird gew&auml;hrleistet, dass auch Bankausk&uuml;nfte erh&auml;ltlich sind. Zudem werden alle juristischen und nat&uuml;rlichen Personen in der Europ&auml;ischen Union von den Regelungen erfasst. Gleichzeitig wird der st&auml;ndig zunehmenden Vielfalt an Rechtsvereinbarungen, unabh&auml;ngig davon ob es sich um herk&ouml;mmliche Instrumente wie Trusts und Stiftungen oder um neue rechtliche Konstruktionen handelt, Rechnung getragen. Dies schafft eine klare Regelung in Bezug auf die Rechte und Pflichten sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Steuerpflichtigen.</p>
<p class="Abs15" style="text-align: justify;">Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einf&uuml;hrung eines einheitlichen Vollstreckungstitels. Dieser stellt f&uuml;r die Vollstreckungsbeh&ouml;rden der Mitgliedstaaten nunmehr die Vollstreckungsgrundlage dar und muss nicht durch einen besonderen Akt im anderen Mitgliedstaat anerkannt werden. Des weiteren wird der Geltungsbereich der Beitreibung auf alle Steuern und Abgaben erweitert, der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich erweitert und vereinfacht, ein wirksameres Beitreibungs- und Sicherungsverfahren geschaffen und das Zustellungsverfahren vereinfacht.</p>
<p class="Abs15"><strong>Quelle: </strong>BMF</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/allgemein/steuerliche-neuregelungen-zum-1-januar-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>110 € Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen</title>
		<link>http://www.steuermix.de/fg-urteile/110-e-freigrenze-bei-betriebsveranstaltungen/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/fg-urteile/110-e-freigrenze-bei-betriebsveranstaltungen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 08:58:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[FG-Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=209</guid>
		<description><![CDATA[FG D&#252;sseldorf: Urteil vom 17.01.2011 &#8211; 11 K 908/10 L Das FG D&#252;sseldorf hat in seinem Urteil vom 17.01.2011 best&#228;tigt, dass bei der Bemessung der 110,-&#8364; Freigrenze je Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen die Summe s&#228;mtlicher Kosten einschlie&#223;lich der Aufwendungen f&#252;r den &#228;u&#223;eren Rahmen zu ermitteln und durch die Anzahl der teilnehmenden Personen zu dividieren ist. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>FG D&uuml;sseldorf: Urteil vom 17.01.2011 &#8211; 11 K 908/10 L<br />
	</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das FG D&uuml;sseldorf hat in seinem Urteil vom 17.01.2011 best&auml;tigt, dass bei der Bemessung der 110,-&euro; Freigrenze je Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen die Summe s&auml;mtlicher Kosten einschlie&szlig;lich der Aufwendungen f&uuml;r den &auml;u&szlig;eren Rahmen zu ermitteln und durch die Anzahl der teilnehmenden Personen zu dividieren ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Das FG vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Durchschnittberechnung in den F&auml;llen zu einem unzutreffenden Ergebnis f&uuml;hren kann, in denen &#8211; wie im Urteilsfall &#8211; urspr&uuml;nglich angemeldete Teilnehmer tats&auml;chlich nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Bei der Pr&uuml;fung der Freigrenze ist ausschlie&szlig;lich auf die Aufwendungen des Arbeitgebers abzustellen. Die Bereicherung des einzelnen Arbeitnehmers h&auml;ngt nicht von der Teilnehmerzahl ab. Nach Ansicht der Finanzrichter ist bei der Durchschnittsberechnung auf den geplanten Teilnehmerkreis abzustellen, da der einzelne Arbeitnehmer die Kosten des &auml;u&szlig;eren Rahmens nicht bestimmen kann und insoweit auch nicht bereichert ist. Zum anderen hat er zudem auch keinen Einfluss auf die Anzahl der Teilnehmer.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/fg-urteile/110-e-freigrenze-bei-betriebsveranstaltungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen</title>
		<link>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 16:22:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH-Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=207</guid>
		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 12. Mai 2011 &#8211; VI R 42/10 &#8211; hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen nach &#167; 33 EStG zu ber&#252;cksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Das Bundesfinanzmisterium hat sich wieder einmal dazu hinreissen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit Urteil vom 12. Mai 2011 &#8211; VI R 42/10 &#8211; hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen nach &sect; 33 EStG zu ber&uuml;cksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesfinanzmisterium hat sich wieder einmal dazu hinreissen lassen einen sogenannten Nichtanwendungserlass ins Leben zu rufen und dieses Urteil nicht &uuml;ber den Einzelfall hinaus f&uuml;r anwendbar zu erkl&auml;ren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/232__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">BMF Schreiben vom 20.12.2011 &#8211; IV C 4 &#8211; S 2284/07/0031<br />
	</a></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ich kann hier jedem Einzelnen nur empfehlen, das Urteil des BFH f&uuml;r sich geltend zu machen. Mit einem solchen Urteil in der Tasche sind die Aussichten auf Erfolg in einem eigenen Verfahren erfahrungsgem&auml;&szlig; sehr hoch. Der Bundesfinanzhof ist nicht an ein solches BMF Schreiben gebunden und w&uuml;rde es wohl auch sofort vom Tisch fegen, wenn ein solcher Fall wieder bei ihm landet.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2012</title>
		<link>http://www.steuermix.de/bmf-schreiben/lohnsteuerliche-behandlung-von-unentgeltlichen-oder-verbilligten-mahlzeiten-der-arbeitnehmer-ab-kalenderjahr-2012/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/bmf-schreiben/lohnsteuerliche-behandlung-von-unentgeltlichen-oder-verbilligten-mahlzeiten-der-arbeitnehmer-ab-kalenderjahr-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 09:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=201</guid>
		<description><![CDATA[BMF Schreiben vom 15. Dezember 2011 &#8211; IV C 5 &#8211; S Mahlzeiten, die arbeitst&#228;glich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung &#252;ber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeits-entgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung &#8211; SvEV) zu bewerten. Dar&#252;ber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BMF Schreiben vom 15. Dezember 2011 &#8211; IV C 5 &#8211; S<br />
	</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mahlzeiten, die arbeitst&auml;glich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung &uuml;ber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeits-entgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung &#8211; SvEV) zu bewerten. Dar&uuml;ber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn auch Mahlzeiten zur &uuml;blichen Bek&ouml;stigung bei Ausw&auml;rtst&auml;tigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsf&uuml;hrung unter den Voraussetzungen von R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR mit dem ma&szlig;gebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2012 sind &#8211; teilweise &#8211; durch die Vierte Verordnung zur &Auml;nderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I Seite 2453) festgesetzt worden. Demzufolge betr&auml;gt der Wert f&uuml;r Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2012 gew&auml;hrt werden,</p>
<p style="text-align: justify;">a) f&uuml;r ein Mittag- oder Abendessen 2,87 Euro,</p>
<p>	b) f&uuml;r ein Fr&uuml;hst&uuml;ck 1,57 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Im &Uuml;brigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR hingewiesen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/bmf-schreiben/lohnsteuerliche-behandlung-von-unentgeltlichen-oder-verbilligten-mahlzeiten-der-arbeitnehmer-ab-kalenderjahr-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013 (ELSTAM)</title>
		<link>http://www.steuermix.de/bmf-schreiben/lohnsteuerabzug-im-kalenderjahr-2012-und-einfuhrung-des-verfahrens-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale-ab-2013-elstam/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/bmf-schreiben/lohnsteuerabzug-im-kalenderjahr-2012-und-einfuhrung-des-verfahrens-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale-ab-2013-elstam/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 13:04:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=197</guid>
		<description><![CDATA[BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2010 &#8211; IV C 5 &#8211; S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 &#8211; (BStBl I Seite 762) Der urspr&#252;nglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin f&#252;r das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verz&#246;gert sich. Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/022__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" title="ELSTAM">BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2010 &#8211; IV C 5 &#8211; S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 &#8211; (BStBl I Seite 762)<br />
	</a></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der urspr&uuml;nglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin f&uuml;r das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verz&ouml;gert sich.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum <strong>1. Januar 2013</strong> geplant.</p>
<p style="text-align: justify;">Bis dahin bleiben die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung f&uuml;r den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibetr&auml;ge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) weiterhin g&uuml;ltig und sind dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers ist hierf&uuml;r nicht erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">Das BMF-Schreiben erl&auml;utert, welche Regelungen f&uuml;r das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2012 zu beachten sind und welche weiteren Nachweise neben der Lohnsteuerkarte und der Ersatzbescheinigung anerkannt werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/bmf-schreiben/lohnsteuerabzug-im-kalenderjahr-2012-und-einfuhrung-des-verfahrens-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale-ab-2013-elstam/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>In unvollständiger Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer führt zur Umsatzsteuerschuld</title>
		<link>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/in-unvollstandiger-rechnung-unberechtigt-ausgewiesene-umsatzsteuer-fuhrt-zur-umsatzsteuerschuld/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/in-unvollstandiger-rechnung-unberechtigt-ausgewiesene-umsatzsteuer-fuhrt-zur-umsatzsteuerschuld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 10:07:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH-Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=195</guid>
		<description><![CDATA[BFH Urteil vom 17.02.11 &#160; V R 39/09 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2011 V R 39/09 entschieden, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers f&#252;hren kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enth&#228;lt. &#160; Die Kl&#228;gerin hatte in Rechnungen, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>BFH Urteil vom 17.02.11 &nbsp; V R 39/09</h3>
<p style="text-align:justify;">Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2011 V R 39/09 entschieden, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers f&uuml;hren kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enth&auml;lt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align:justify;">Die Kl&auml;gerin hatte in Rechnungen, die zwar keinen Lieferzeitpunkt und keine fortlaufende Rechnungsnummer, aber alle sonstigen Rechnungsmerkmale des &sect; 14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufwiesen, Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, obwohl sie die in den Rechnungen bezeichneten Lieferungen nicht ausgef&uuml;hrt hatte. Die Rechnungsempf&auml;ngerin verwendete die Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Das Finanzamt hielt die gesondert ausgewiesenen Steuerbetr&auml;ge f&uuml;r nach &sect; 14c Abs. 2 UStG unberechtigt ausgewiesen und setzte in dieser H&ouml;he Umsatzsteuer fest. Der Kl&auml;ger war der Auffassung, eine solche Rechnung berechtige nicht zum Vorsteuerabzug und er d&uuml;rfe deshalb nicht in nach &sect; 14c Abs. 2 UStG Anspruch genommen werden. Die Klage hatte nur erstinstanzlich Erfolg. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align:justify;">Zweck der Regelung des &sect; 14c Abs. 2 UStG sei es, Missbr&auml;uche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern. Zur Gef&auml;hrdung des Steueraufkommens gen&uuml;ge dabei ein Abrechnungsdokument, das die elementaren Merkmale einer Rechnung aufweise oder den Schein einer solchen erwecke und den Empf&auml;nger zum Vorsteuerabzug verleite. Es sei aber nicht erforderlich, dass die Rechnung alle in &sect; 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 9 UStG aufgez&auml;hlten Merkmale aufweise. Die Regelung in &sect; 14c UStG k&ouml;nne ihren gesetzgeberischen Zweck, Missbr&auml;uche zu vereiteln, nicht erf&uuml;llen, wenn sich Rechnungsaussteller durch Weglassen auch nur eines Merkmals des &sect; 14 Abs. 4 UStG ihrer Inanspruchnahme entziehen k&ouml;nnten. Seine anders lautende Rechtsprechung zur alten Rechtslage (&sect; 14 Abs. 3 UStG a.F.) gab der BFH ausdr&uuml;cklich auf.</p>
<p><strong>Quelle:</strong> Pressemitteilung BFH</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/in-unvollstandiger-rechnung-unberechtigt-ausgewiesene-umsatzsteuer-fuhrt-zur-umsatzsteuerschuld/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß</title>
		<link>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/solidaritatszuschlag-verfassungsgemas/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/solidaritatszuschlag-verfassungsgemas/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 09:55:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH-Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Solidaritätszuschlag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=192</guid>
		<description><![CDATA[Der BFH hat mit zwei Urteilen vom 21.07.2011 entschieden, dass der Solidarit&#228;tzuschlag (SolZ) zumindest bis 2007 verfassungsgem&#228;&#223; war. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG ist der BFH der Auffassung, dass weder die fehlende zeitliche Befristung noch die fehlende Zweckbindung der Einnahmen aus dem SolZ zu beanstanden seien. Dem Bund sei ebenso das Recht gegeben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BFH hat mit zwei Urteilen vom 21.07.2011 entschieden, dass der Solidarit&auml;tzuschlag (SolZ) zumindest bis 2007 verfassungsgem&auml;&szlig; war.</p>
<p>Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG ist der BFH der Auffassung, dass weder die fehlende zeitliche Befristung noch die fehlende Zweckbindung der Einnahmen aus dem SolZ zu beanstanden seien. Dem Bund sei ebenso das Recht gegeben im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz den SolZ als Erg&auml;nzungsabgabe zur Einkommen- und K&ouml;rperschaftsteuer zu erheben. Eine verfassungswidrige Aush&ouml;hlung des Bund und L&auml;ndern gemeinschaftlich zustehenden Steueraufkommens k&ouml;nne aufgrund des angemessenen Verh&auml;ltnisses zur Einkommen- und K&ouml;rperschaftsteuer nicht festgestellt werden.</p>
<p>Die weiteren Ausf&uuml;hrungen des BFH lassen allerdings ein klein wenig hoffen&#8230; Er f&uuml;hrte aus, dass der SolZ als Erg&auml;nzungsabgabe nur zur Finanzierung eines aufgabenbezogenen Mehrbedarfs des Bundes erhoben werden d&uuml;rfe. Eine Verfassungswidrigkeit k&ouml;nne sich somit f&uuml;r sp&auml;tere Jahre ergeben, wenn die urspr&uuml;nglich bezweckte Finanzierung der durch die Wiedervereinigung bedingten Lasten erreicht sei und die Abgabe nicht wegen eines anderen Zwecks fortgef&uuml;hrt werde solle, sondern zur Deckung einer dauerhaften Finanzierungsl&uuml;cke diene. Von letzterem Fall sei zumindest bis zum Jahr 2007 und wahrscheinlich bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 nicht auszugehen.<br />
	&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/solidaritatszuschlag-verfassungsgemas/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen</title>
		<link>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/bfh-urteile-zur-umsatzsteuer-bei-der-abgabe-von-speisen-an-imbissstanden/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/bfh-urteile-zur-umsatzsteuer-bei-der-abgabe-von-speisen-an-imbissstanden/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 13:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH-Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=185</guid>
		<description><![CDATA[Mit 2 Urteilen vom 30.06.2011 (V R 35/08, V R 18/10) hat der BFH zu der immer wieder streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzungsfrage von Essenslieferung oder Restaurationsleistung Stellung genommen. Eine mit 7 % Umsatzsteuer unterliegende&#160; Essenslieferung liegt vor, wenn nur einfach zubereitete Speisen abgegeben werden und der Kunde diese nur an einfachen behelfsm&#228;&#223;igen Verzehrvorrichtungen einnehmen kann. Im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit 2 U<img align="left" alt="" border="1" height="113" hspace="10" src="http://www.steuermix.de/wp-content/uploads/image/BFH.JPG" style="width: 95px; height: 113px;" vspace="0" width="95" />rteilen vom 30.06.2011 (V R 35/08, V R 18/10) hat der BFH zu der immer wieder streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzungsfrage von Essenslieferung oder Restaurationsleistung Stellung genommen. Eine mit 7 % Umsatzsteuer unterliegende&nbsp; Essenslieferung liegt vor, wenn nur einfach zubereitete Speisen abgegeben werden und der Kunde diese nur an einfachen behelfsm&auml;&szlig;igen Verzehrvorrichtungen einnehmen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">
	Im Streitfall V R 35/08 verkaufte der Kl&auml;ger aus einem Imbisswagen heraus auf Wochenm&auml;rkten Speisen, wie W&uuml;rste und Pommes Frites sowie Getr&auml;nke. Den G&auml;sten wurde lediglich ein Ablagebrett um den Imbisswagen herum zum Verzehr zur Verf&uuml;gung gestellt. Sitzpl&auml;tze gab es nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">
	Im zweiten Streitfall V R 18/10 verkaufte der Kl&auml;ger vor seinem Fleischwarengesch&auml;ft mit einem Imbissstand W&uuml;rste, Pommes Frites und andere einfach zubereitetete, t&auml;glich wechselnde Gerichte und Getr&auml;nke. Um den Imbissstand war ein Brett zum Abstellen der Speisen angebracht. In einem sp&auml;teren Jahr stellte der Kl&auml;ger noch eine Bierzeltgarnitur auf.</p>
<p style="text-align: justify;">
	In beiden F&auml;llen f&uuml;hrten die Kl&auml;ger Umsatzsteuer nur zum erm&auml;&szlig;igten Steuersatz ab. Die Finanz&auml;mter und Finanzgerichte nahmen dagegen Restaurationsums&auml;tze an und setzten 19 % Umsatzsteuer f&uuml;r die erzielten Ums&auml;tze fest.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-185"></span><br />
	Der BFH gab den Kl&auml;gern Recht, soweit diese nur behelfsm&auml;&szlig;ige Verzehrvorrichtungen anboten. Danach liegt eine dem erm&auml;&szlig;igten Steuersatz unterliegende Essenslieferung vor, wenn nur einfach zubereitete Speisen (wie z. B. Bratw&uuml;rste oder Pommes Frites oder &auml;hnlich standardisiert zubereitete Speisen) abgegeben werden und dem Kunden lediglich behelfsm&auml;&szlig;ige Verzehrvorrichtungen (wie z. B. Theken oder Ablagebretter bei Imbissst&auml;nden) zur Einnahme der Speisen zur Verf&uuml;gung stehen und die Speisen nur im Stehen eingenommen werden k&ouml;nnen. Auf die Gr&ouml;&szlig;e der Theken komme es nicht an. Sobald der Kl&auml;ger im 2. Streitfall aber eine Bierzeltgarnitur f&uuml;r seine G&auml;ste aufstellte, unterlagen die Speisen, die die Kunden dort verzehrten, dem Regelsteuersatz von 19 %. Zu einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz f&uuml;hrt die Abgabe von Standardspeisen laut BFH dann, sobald der leistende Unternehmer seinen Kunden zus&auml;tzliches Mobiliar wie Tisch(e) mit Sitzgelegenheiten zur Verf&uuml;gung stellt. Im Unterschied zur fr&uuml;heren Rechtsprechung sind dabei jedoch Verzehrvorrichtungen Dritter &#8211; wie z. B. Tische und B&auml;nke eines Standnachbarn &#8211; nicht zu ber&uuml;cksichtigen, auch wenn diese im Interesse des leistenden Unternehmers zur Verf&uuml;gung gestellt wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">
	Auch wenn diese neuen Abgrenzungskriterien zur Vereinfachung der steuerrechtlichen Beurteilung beitragen sollen und die in der Vergangenheit h&auml;ufig aufgeworfenen Zweifelsfragen hinsichtlich der Bedeutung und Gr&ouml;&szlig;e von Verzehrtheken beenden, bleibt es hier wohl nach wie vor spannend. Ungkl&auml;rt ist, wenn es sich bei der Abgabe nicht um &quot;nur einfach zubereitete Speisen&quot; handelt. Es soll ja Currywurstst&auml;nde geben, wo man die Currywurst in einem Goldmantel bekommt. Die Unterscheidung zwischen 19% und 7% h&auml;ngt sich nur an der Frage auf, ob die Speisenzubereitung in den Hintergrund tritt und die Restaurationsleistung &#8211; also die sonstige Leistung &#8211; das pr&auml;gende Merkmal darstellt. Mir soll mal bittesch&ouml;n einer erkl&auml;ren, was eine Bierzeltgarnitur, wo ich mich mit meiner fettigen Currywurst hinsetze anstatt sie im Stehen 2 Meter weiter am Thresen zu mir nehme, f&uuml;r einen solchen zus&auml;tzlichen &quot;Erlebniswert&quot; bringt, so dass ich das Gef&uuml;hl bekomme. &quot;Hey, ich esse keine Currywurst sondern ich erlebe hier die eine hochwertige Restaurationsleistung&#8230;&quot;</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Urteile sind aus meiner Sicht feige, weil sie das eigentliche Problem vom Thresen hin zur Bierzeltgarnitur verlagert haben. Einigen Wurststandbetreibern auf Wochenm&auml;rkten m&ouml;gen diese Urteile geholfen haben, Verst&auml;ndnis habe ich daf&uuml;r aber nach wie vor immer noch nicht. Dieses muss man vor dem Hintergrund sehen, dass der BFH mit Urteil vom 18.02.09, Az. V R 90/07 erst k&uuml;rzlich geurteilt hatte, dass der Verzehr von PopCorn &amp; Co. in den Kinos nicht der Regelbesteuerung von 19% unterliegt. Die Aufbereitung von Lebensmitteln zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen verzehrfertigen Gegenstand ist nicht notwendig mit ihrer Vermarktung verbunden und deshalb bei der f&uuml;r die Abgrenzung von Dienstleistungen und Lieferungen erforderlichen Gesamtbetrachtung dem Dienstleistungsbereich zuzurechnen. Ein qualitatives &Uuml;berwiegen der Dienstleistungen setzt &uuml;ber die Aufbereitung von Lebensmitteln hinaus wenigstens ein weiteres Dienstleistungselement &ndash;wie z.B. das Zurverf&uuml;gungstellen von Verzehrm&ouml;glichkeiten&ndash; voraus.&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der BFH verkannte dabei nur, dass wohl kaum ein Kino Besucher seine Popcorns nicht mit in den Kinosaal nimmt und dort im Sitzen vernascht. Dieses Urteil ist aus meiner Sicht eine &quot;Lachnummer&quot;. Das Ganze kriegt besonders dadurch eine fahlen Beigeschmack, weil &uuml;berall in diesen Multiplex Kinos sich der Popcorn K&auml;ufer auch noch au&szlig;erhalb des Kinosaals hinsetzen kann. Diese Sitzgelegenheiten sind allemale gem&uuml;tzlicher als die Bierzeltgarnitur am Currywurststand.</p>
<p style="text-align: justify;">Guten Appetit !</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/bfh-urteile/bfh-urteile-zur-umsatzsteuer-bei-der-abgabe-von-speisen-an-imbissstanden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Probleme mit italienischen Umsatzsteuer Identifikationsnummern</title>
		<link>http://www.steuermix.de/allgemein/probleme-mit-italienischen-umsatzsteueridentifikationsnummern/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/allgemein/probleme-mit-italienischen-umsatzsteueridentifikationsnummern/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 08:56:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=182</guid>
		<description><![CDATA[Auf Grund einer Gesetzes&#228;nderung in Italien Ende Februar 2011 wurden die italienischen Utnernehmen von deren Steuerbeh&#246;rden aufgefordert, sich neu als Unternehmer zu registrieren, damit die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr) weiterhin aktiv bleibt. UStID-Nr welche bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht neu registriert wurden, setzten die italienischen Beh&#246;ren kurzerhand auf inaktiv. Das hatte schwerwiegende Folgen f&#252;r innergemeinschaftliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auf Grund einer Gesetzes&auml;nderung in Italien Ende Februar 2011 wurden die italienischen Utnernehmen von deren Steuerbeh&ouml;rden aufgefordert, sich neu als Unternehmer zu registrieren, damit die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr) weiterhin aktiv bleibt. UStID-Nr welche bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht neu registriert wurden, setzten die italienischen Beh&ouml;ren kurzerhand auf inaktiv. Das hatte schwerwiegende Folgen f&uuml;r innergemeinschaftliche Lieferungen. F&uuml;r die Zeit der Inaktivit&auml;t der UStID-Nr gilt diese als ung&uuml;ltig.</p>
<p style="text-align: justify;">
	Um die UStID-Nr wieder zu aktivieren m&uuml;ssen sich die italienischen Unternehmer mit den Finanzbeh&ouml;rden in Verbindung setzen. Es ist derzeit jedoch unklar,ob bei sp&auml;ter erfolgter Neuregistrierung die alte Nummer reaktiviert wird oder ob der italienische Unternehmer eine neue Nummer erh&auml;lt.</p>
<p style="text-align: justify;">Warum schreiben wir hier&uuml;ber?</p>
<p><span id="more-182"></span></p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ausnahmeregelung f&uuml;r Deutsche Unternehmer ist nicht in Sicht!<br />
	</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das hat zun&auml;chst zur Folge, dass die Voraussetzungen des Buchnachweises f&uuml;r die Umsatzsteuerbefreiung f&uuml;r innergemeinschaftliche Lieferungen <strong>nicht </strong>gegeben ist. Das deutsche Bundeszentralamt f&uuml;r Steuern (BZSt) geht davon aus, dass die deutschen Unternehmer, die in der Zeit der Inaktivit&auml;t der italienischen UStID-Nr ihrer italienischen Kunden innergemeinschaftliche Lieferungen an diese ausgef&uuml;hrt haben, die Umsatzsteuer auf diese Lieferungen schulden und diese nachzuerkl&auml;ren haben. Auch die Zusammenfassenden Meldungen seien entsprechend zu korrigieren. Nach Aussage des BZSt wird es f&uuml;r diese F&auml;lle keine Ausnahmeregelung geben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Auch bei Sonstigen Leistungen drohen Steuernachforderungen<br />
	</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auch im Falle sonstiger Leistungen, die nach &sect; 3a Abs. 2 UStG aus Deutscher Sicht in Italien steuerbar sind, kann es zu Problemen kommen. Abschnitt 3a.2 Abs. 9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sieht vor, dass der Nachweis der Unternehmereigenschaft und des Bezugs der leistungen zu unternehmerischen Zwecken durch die UStId-Nr erfolgt. Wird diese nicht nachgewiesn, fordert die deutsche Finanzverwaltung vermutlich auch auf diese sonstigen Leistungen deutsche Umsatzsteuer nach.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Empfehlung<br />
	</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Pr&uuml;fen Sie vorab immer die G&uuml;ltigkeit der italienischen UStID-Nr. Eine Aussage f&uuml;r die Vergangenheit bekommen Sie damit aber nicht. Sollten Sie an den italienischen Kunden fr&uuml;her schon Leistungen erbracht haben, kann im schlimmsten Falle immer noch eine Nachzahlung drohen, wenn dessen UStID-Nr zwischenzeitlich ung&uuml;ltig war.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kommentar<br />
	</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Weil die Italiener &quot;schlampen&quot; m&uuml;ssen die deutschen Unternehmer, mit Lieferungen nach Italien jetzt mit Steuernachforderungen rechnen! Hier h&ouml;rt jegliches Verst&auml;ndnis von mir auf. Wenn die Beh&ouml;rden nicht bereit sind hier eine Ausnahmeregelung zu treffen, dann sollte man kurzerhand Italien als Drittland erkl&auml;ren&#8230;. <img src='http://www.steuermix.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' />  Dann sind die Exporte dahin auch wieder von der Umsatzsteuer befreit. Es wird damit zu rechnen sein, dass der deutsche Unternehmer diese Umsatzsteuer seinem italienischen Kunden nachtr&auml;glich belasten kann. D.h. der Dumme ist der deutsche Unternehmer und der deutsche Fiskus bekommt hier ein tolles Steuergeschenk von den Italienern.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/allgemein/probleme-mit-italienischen-umsatzsteueridentifikationsnummern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>ELENA-Verfahren wird eingestellt</title>
		<link>http://www.steuermix.de/allgemein/elena-verfahren-wird-eingestellt/</link>
		<comments>http://www.steuermix.de/allgemein/elena-verfahren-wird-eingestellt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Jul 2011 13:53:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>FredK</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[ELENA]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuermix.de/?p=179</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender &#220;berpr&#252;fung des ELENA-Verfahrens darauf verst&#228;ndigt, das Verfahren schnellstm&#246;glich einzustellen. Das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium f&#252;r Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender &#220;berpr&#252;fung des ELENA-Verfahrens darauf verst&#228;ndigt, das Verfahren schnellstm&#246;glich einzustellen. Grund ist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="abstract">
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender &Uuml;berpr&uuml;fung des ELENA-Verfahrens darauf verst&auml;ndigt, das Verfahren schnellstm&ouml;glich einzustellen.</p>
</div>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender &Uuml;berpr&uuml;fung des ELENA-Verfahrens darauf verst&auml;ndigt, das Verfahren schnellstm&ouml;glich einzustellen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der f&uuml;r das <span class="AbkuerzungenZchn">ELENA-Verfahren</span> datenschutzrechtlich zwingend geboten ist,trotz aller Bem&uuml;hungen in absehbarer Zeit nicht fl&auml;chendeckend verbreiten wird. Hiervon h&auml;ngt aber der Erfolg des <span class="AbkuerzungenZchn">ELENA-Verfahrens</span> ab.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Bundesregierung wird daf&uuml;r Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverz&uuml;glich gel&ouml;scht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Technologie wird in K&uuml;rze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, L&ouml;sungen aufzuzeigen, die die bisher get&auml;tigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how f&uuml;r ein einfacheres und unb&uuml;rokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden k&ouml;nnen.</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><strong>Quelle:</strong> BMAS online</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuermix.de/allgemein/elena-verfahren-wird-eingestellt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

