Archiv für die Kategorie „BMF-Schreiben“

Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE)

Die UStR 2008 sind mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben worden. An ihre Stelle tritt der – zeitlich nicht befristete – Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Der UStAE kann über die Seiten des BMF herunter geladen werden.

Umzugskosten ab 2010

BMF-Schreiben vom 11.10.2010 – IV C 5 – S 2353/08/10007

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2010 hat das BMF jetzt endlich die ab 01.01.2010 geltenden Pauschalen für Umzugskosten bekannt gegeben.

  1. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Absatz 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs
    ab 1. Januar 2010 1.603 Euro.
     
  2. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Absatz 1 BUKG beträgt

    a) für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs
    ab 1. Januar 2010 1.271 Euro

    b) für Ledige bei Beendigung des Umzugs
    ab 1. Januar 2010 636 Euro.

Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Absatz 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete wei-tere Person mit Ausnahme des Ehegatten zum 1. Januar 2010 um 280 Euro.

Quelle: BMF