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Vollverzinsung bei der Umsatzsteuer
Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft sowie die Bundessteuerberaterkammer haben sich erneut an das BMF gewandt und eine Lösung des Problems ungerechtfertigter Nachzahlungszinsen bei der Umsatzbesteuerung gefordert.
Im B2B-Bereich soll die Umsatzsteuer im System der sog. Allphasenumsatzsteuer grundsätzlich kostenneutral sein. Der leistende Unternehmer muss die Umsatzsteuer zahlen. Er ist aber nicht belastet, da er sie seinem Geschäftspartner gesondert in Rechnung stellt. Dieser zahlt die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer zwar zunächst. Auch er wird letztlich aber nicht belastet, weil er die Umsatzsteuer als Vorsteuer von seinem Finanzamt zurückverlangt oder von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzieht. Bei einer Gesamtbetrachtung ist die Transaktion auch für den Fiskus neutral. Es entsteht kein Umsatzsteueraufkommen.
Versehentliche Fehler bei der Anwendung des Umsatzsteuerrechts, die das Finanzamt etwa bei einer Betriebsprüfung aufdeckt, können aber zu (meist nur rechnerischen) Umsatzsteuernachforderungen führen, auf die das Finanzamt Zinsen erhebt. Diese Zinsen passen nicht zum Neutralitäts-Gebot der Umsatzsteuer. Sie sind auch nicht sachgerecht: Wegen der Durchreichungsmechanik der Umsatzsteuer fehlt es bei den Unternehmen an verzinsungswürdigen Liquiditätsvorteilen und beim Fiskus an einem korrespondierenden Liquiditätsnachteil. Besonders bitter für die Unternehmen ist der in der Praxis häufig vorkommende Fall, dass der Betriebsprüfer einem Unternehmen den Vorsteuerabzug aus einer Eingangsrechnung wegen formaler Rechnungsfehler streicht. Dies führt bei ihm zu einer (meist nur zeitlich begrenzten) Umsatzsteuernachforderung. Liegt die Transaktion weit zurück, muss das Unternehmen u. U. für viele Jahre Zinsen auf die entstehende Umsatzsteuernachforderung zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der leistende Unternehmer unmittelbar nach Aufdeckung des Fehlers eine korrigierte Rechnung
stellt. Denn nach gegenwärtigem Recht hat die korrigierte Rechnung keine Rückwirkung. Die Zinszahlung, der kein Liquiditätsvorteil des Unternehmers bzw. Liquiditätsnachteil des Fiskus gegenübersteht, wird als sachwidrig empfunden, zumal die korrespondierende Umsatzsteuerschuld beim Rechnungsaussteller nicht korrigiert wird.
Bereits mit Schreiben vom 2. Juli 2010 hatten die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem BMF die Verzinsung von Umsatzsteuernachforderungen moniert. Als Lösung wurde vorgeschlagen, die Verzinsung unter den Vorbehalt zu stellen, dass es nach einer Gesamtbetrachtung von Leistendem, Leistungsempfänger und Fiskus bei den Transaktionspartnern zu einem Liquiditätsvorteil und beim Fiskus zu einem korrespondierenden Liquiditätsnachteil gekommen ist Mit Schreiben vom 27. Juli 2010 hatte das Bundesfinanzministerium die Forderung der Verbände zurückgewiesen. In dem aktuellen Schreiben halten die Spitzenverbände an ihrer Forderung fest und konkretisieren ihre Lösungsvorschläge. Unter anderem solle mit Blick auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung die rückwirkende Rechnungsberichtigung zugelassen werden.
Werbungskostenpauschale steigt auf 1.000 Euro
Den Arbeitnehmern in Deutschland kommt schon bald eine höhere Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro statt bisher 920 Euro zugute. Finanzpolitiker der Koalition aus Union und FDP haben sich darauf geeinigt.
Volker Wissing, finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion , sprach am Donnerstag in Berlin von einem „Durchbruch in der Steuerpolitik“. Nach den Vorstellungen der FDP soll die Regelung schon ab Januar gelten. Endgültig entscheidet der Koalitionsausschuss am Donnerstag nächster Woche. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, sagte der Nachrichtenagentur dapd, es würden „gerade die Steuerzahler profitieren, die ihre Steuererklärung noch regelmäßig selbst machen“. Er kündigte an, dass auch die Erklärungspflichten bei Kindern reduziert und das Besteuerungsverfahren bei Rentnern vereinfacht werden soll. „Insgesamt wird unser Steuervereinfachungspaket rund 40 Maßnahmen enthalten“, sagte er. Einen Bericht der Bild-Zeitung, wonach sich die Finanzpolitiker von CDU/CSU und FDP bereits auf das komplette Konzept für die angestrebten Steuervereinfachungen geeinigt haben, wollten beide Politiker nicht bestätigen. Dem Bericht zufolge soll die Liste insgesamt 41 Punkte umfassen und den Steuerzahlern eine Entlastung von 590 Millionen Euro bringen.
Quelle: dapd
Fristverlängerung beim elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren
Am 14.10. hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2008/9/EU über detaillierte Regelungen für die Erstattung von Mehrwertsteuer an steuerbare Personen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Erstattungsstaat auch formell beschlossen. Damit ist die Verlängerung der Frist für die Stellung von Erstattungsanträgen den Abrechnungszeitraum bis Ende 2009 betreffend bis zum 31.3.2011 rechtsgültig.
Die förmliche Bestätigung erfolgte durch den Rat der EU in der Zusammensetzung der Umweltminister und gilt rückwirkend ab 01.10.2010. Die Beschlussfassung in diesem Gremium war möglich, da die politische Einigung auf die Fristverlängerung in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe ohne Gegenstimme erfolgte.